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   OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01   

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https://dejure.org/2001,5539
OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01 (https://dejure.org/2001,5539)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2001 - 2 W 1/01 (https://dejure.org/2001,5539)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 2 W 1/01 (https://dejure.org/2001,5539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen eine Haftanordnung zur Erzwingung von Schuldnerauskünften und Mitwirkungshandlungen; Verhältnismäßigkeit der Beugehaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 S. 2 InsO; § 22 Abs. 3 S. 3 InsO; § 97 InsO; § 98 InsO; § 6 Abs. 1 InsO
    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners; Fall der Nichtverletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die Anordnung derartiger Maßnahmen; Pflichten des Schuldners ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners; Fall der Nichtverletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die Anordnung derartiger Maßnahmen; Pflichten des Schuldners ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Haftanordnung zur Erzwingung von Auskünften und Mitwirkungshandlungen des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Verhältnismäßigkeit der Beugehaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 149
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 24.08.2000 - 5 W 98/00

    Verhältnismäßigkeit einer Haftanordnung zur Erzwingung von Mitwirkungshandlungen

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Satz 2 InsO bezüglich der Durchsetzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners im Eröffnungsverfahren auf § 98 InsO verweist und gemäß § 98 Abs. 3 Satz 3 InsO die Anordnung von Haft mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (s. auch OLG Naumburg, ZInsO 2000, 562; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 20 Rn. 17; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, 8. Lfg., § 20 Rn. 13 b bis d, Wittkowski, in: Nerlich/Römermann, InsO, 2. Lfg., 5/00, § 98 Rn. 6), sodass es für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde hier auf die Frage, ob das Rechtsmittel überhaupt statthaft ist, weil bereits die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar ist (dazu Pape, NJW 2001, 25 f.) nicht ankommt.

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der im Rahmen der Anordnung von Zwangsmitteln zur Erzwingung von Auskünften und Mitwirkungshandlungen des Schuldners auch im Eröffnungsverfahren zu beachten ist (s. OLG Naumburg, ZInsO 2000, 562; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 20 Rn. 17; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 20, 8. Lfg., § 20 Rn. 13 b) ist nicht festzustellen, nachdem der Schuldner im Eröffnungsverfahren ausdrücklich erklärt hat, nicht daran zu denken, bei der Beschaffung seines Ausgleichsvermögens mitzuwirken, und auch bei seiner Anhörung durch das Insolvenzgericht trotz eindringlicher Belehrungen keine konkreten Auskünfte gegeben hat.

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 11/00

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners im Eröffnungsverfahren unbeschadet der sonstigen Unanfechtbarkeit von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren (dazu OLG Köln, ZInsO 2000, 104 = ZIP 2000, 552; OLG Köln, ZIP 2000, 462; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, 6. Lfg., § 34 Rn. 5 ff.) zulässig, weil § …
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99

    Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar kann der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde auch schlüssig gestellt werden, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass mit dem Rechtsmittel das Vorliegen einer Gesetzesverletzung gerügt werden soll, deren Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (s. BayObLGZ 1999, 370; OLG Celle, ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2001, 23 ff., 25).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners im Eröffnungsverfahren unbeschadet der sonstigen Unanfechtbarkeit von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren (dazu OLG Köln, ZInsO 2000, 104 = ZIP 2000, 552; OLG Köln, ZIP 2000, 462; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, 6. Lfg., § 34 Rn. 5 ff.) zulässig, weil § …
  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar kann der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde auch schlüssig gestellt werden, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass mit dem Rechtsmittel das Vorliegen einer Gesetzesverletzung gerügt werden soll, deren Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (s. BayObLGZ 1999, 370; OLG Celle, ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2001, 23 ff., 25).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar kann der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde auch schlüssig gestellt werden, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass mit dem Rechtsmittel das Vorliegen einer Gesetzesverletzung gerügt werden soll, deren Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (s. BayObLGZ 1999, 370; OLG Celle, ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2001, 23 ff., 25).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners im Eröffnungsverfahren unbeschadet der sonstigen Unanfechtbarkeit von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren (dazu OLG Köln, ZInsO 2000, 104 = ZIP 2000, 552; OLG Köln, ZIP 2000, 462; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, 6. Lfg., § 34 Rn. 5 ff.) zulässig, weil § …
  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01
    Zwar kann der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde auch schlüssig gestellt werden, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass mit dem Rechtsmittel das Vorliegen einer Gesetzesverletzung gerügt werden soll, deren Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (s. BayObLGZ 1999, 370; OLG Celle, ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2001, 23 ff., 25).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 159/03

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Voraussetzungen eines

    Ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf ergibt sich - auch unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeitssicherung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO) - nicht aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Kommentarmeinung, wonach das Gericht "nach pflichtgemäßem Ermessen in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen" habe, ob weniger einschneidende Mittel in Betracht kämen (vgl. MünchKomm-InsO/Passauer, § 98 Rn. 23; siehe ferner OLG Celle NZI 2001, 149 f).
  • OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01

    Insolvenzverfahren ; Erzwingungshaft; Verhältnismäßigkeit ; Auskunftserteilung;

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die Anordnung von Haft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldner dann nicht gegeben ist, wenn der Schuldner bei seiner persönlichen Anhörung Auskünfte verweigert hat und auch im schriftlichen Verfahren nicht bereit gewesen ist, vorbehaltlos und umfassend über den Verbleib seines Vermögens Auskunft zu geben (s. OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2001 - 1 W 1/01-, ZInsO 2001, 322 = NZI 2001, 149).
  • LG Göttingen, 12.04.2007 - 10 T 10/07

    Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Schuldners sowie von Privaträumen der

    Insbesondere dann, wenn in grundrechtlich geschützte Bereiche des Schuldners eingegriffen werden soll, muss das Gericht prüfen, ob nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind, um - wie hier - die begehrten Auskünfte des Schuldners zu erreichen beziehungsweise seine Mitwirkung herbeizuführen (vergleiche hierzu auch OLG Celle ZInsO 2001, 322 ).
  • OLG Köln, 01.06.2001 - 2 W 110/01
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung darüber, ob aus dieser Formulierung nicht sogar abgeleitet werden kann, daß der Beschwerdeführer eine konkrete Gesetzesverletzung rügen und überdies darlegen muß, aus welchen Gründen die Zulassung des Rechtsmittels zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (so OLG Celle NZI 2001, 149; OLG Celle ZinsO 2001, 418 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 07.09.2001 - 2 W 176/01
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung darüber, ob aus dieser Formulierung nicht sogar abgeleitet werden kann, daß der Beschwerdeführer eine konkrete Gesetzesverletzung rügen und überdies darlegen muß, aus welchen Gründen die Zulassung des Rechtsmittels zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (so OLG Celle, NZI 2001, 149; OLG Celle, ZInsO 2001, 418 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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